Versicherungen sind für viele oftmals ein komplexes Thema. Es gibt für fast jede Lebenslage von vielen verschiedenen Anbietern eine Versicherung, da zu unterscheiden fällt verständlicherweise schwer.
Wir haben uns thematisch in den Bereich Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen, speziell bei Altverträgen, vertieft. Durch verschiedene Überschussberechnungen und Arten von Überschüssen wird bei jedem Versicherer die endgültige Summe der Lebensversicherung unterschiedlich ausfallen. Somit können wir Dir nun unabhängig die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungen garantieren den Kunden bei einer Lebensversicherung oft einen Zins auf das Ersparte. Wenn das Unternehmen mit dem Geld mehr erwirtschaftet als angedacht, müssen die Überschüsse an die Kunden weitergegeben werden.
- Grundsätzlich entstehen Überschüsse, wenn das Unternehmen bei der Anlage des Geldes mehr als zuvor garantiert verdient, besser wirtschaftet oder der Kurs, der im Portfolio enthaltenen Aktien, steigt. Ebenfalls können Überschüsse durch den frühen Tod von Versicherten entstehen.
- Altverträge, welche vor 2004 abgeschlossen wurden, haben meist noch einen hohen Garantiezins. Dadurch erhalten die Versicherten jedoch oftmals keine Überschussauszahlung.
Hintergründe: Was sind Überschussbeteiligungen bei Altverträgen von Lebensversicherung?
Du überlegst Dir eine Lebensversicherung anzuschaffen oder hast womöglich bereits eine Lebensversicherung, weißt jedoch nicht allzu viel über die Überschussbeteiligung? Folgend erläutern wir Dir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Beteiligung von Überschüssen bei einer Lebensversicherung und gehen auch auf die Altverträge ein.
Was ist ein Altvertrag bei einer Lebensversicherung?
Als Altverträge bei Versicherungen gelten Verträge, welche vor 2004 abgeschlossen worden sind. Diese enthalten meist einen deutlich höheren Garantiezins. Da dieser Garantiezins vertraglich festgehalten worden ist, muss dieser Zins auch heute noch ausgezahlt werden.
Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten diesen hohen Garantiezins zu zahlen. Aktuell bekommen die Unternehmen bei der Anlage von den Geldern meist selbst nur wenige Zinsen und Gewinne, wodurch es immer schwieriger wird, den Garantiezins an die Kunden zu zahlen.
Welche Arten von Überschüssen gibt es?
Überschüsse können unterschiedlich entstehen. Allgemein gibt es die Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse.
- Zinsüberschüsse entstehen, wenn der Versicherer durch das Anlegen der Gelder mehr Gewinn erzielt, als er im Voraus dem Kunden zugesichert hat.
- Risikoüberschüsse entstehen, wenn Kunden früher sterben als vom Versicherer kalkuliert. Dadurch muss der Versicherer einen kürzeren Zeitraum Rente zahlen. Die Überschüsse werden dann auf die anderen Versicherten verteilt.
- Kostenüberschüsse entstehen meist durch interne Einsparungen oder Veränderungen, wodurch der Versicherer kostengünstiger arbeitet als geplant.
Unter Umständen können durch Bewertungsreserven noch Überschüsse entstehen. Insofern der Versicherer in Wertpapiere, meist Anleihen, investiert, entstehen eventuelle Kursgewinne. Diese werden einmal jährlich berechnet. Einen geringen Anteil machen Storno-Überschüsse aus. Diese Überschüsse entstehen durch vorzeitige Kündigungen der Lebensversicherung durch den Kunden.
Ebenfalls gibt es einen kleinen Anteil von Rückversicherern, welche einen gewissen Anteil des Risikos für den Versicherten übernommen haben. Die allgemeinen Überschüsse werden jedes Jahr neu ermittelt. Dadurch kannst Du nicht mit einem festen Betrag rechnen. Den aktuellen Betrag bekommst Du jährlich in einem Schreiben zu gesendet.
Gibt es einen aktuellen Garantiezins bei Altverträgen?
Altverträge haben, im Gegensatz zu Neuverträgen, einen sehr viel höheren Garantiezins. Dieser ist vertraglich festgehalten. Beispielsweise wurde 1994 bis 1999 noch ein Zinssatz über 4 Prozent garantiert. Somit müssen Versicherungen auch heute noch diesen Zinssatz erfüllen.
Klassischerweise werden die Beiträge der Kunden in Wertpapieren, beispielsweise Staatsanleihen, angelegt. Da diese in den letzten Jahren immer weniger Zinsen einbrachten, sind die Zinsüberschüsse für Versicherte geschrumpft. Aktuell liegen diese für einen Neuvertrag bei 0,9 Prozent.
Da der Garantiezins bei Altverträgen sehr hoch liegt, erhalten Versicherte mit einem Altvertrag oftmals keine bis minimale Überschüsse. Die Unternehmen haben große Schwierigkeiten den Garantiezins der Altverträge aus zuzahlen.
Wie beteiligt sich der Versicherer am Überschuss?
Es gibt zwei Arten der Beteiligung der Versicherten am Überschuss.
- Laufende Überschussbeteiligung
- Schlussüberschuss
Folgend erläutern wir Dir die beiden Arten der Beteiligung an den Überschüssen.
Laufende Überschussbeteiligung
Jedes Jahr erhalten Kunden einer Lebensversicherung einen gewissen Teil der Überschüsse im Guthaben gutgeschrieben. Diese Überschüsse sind somit garantiert. Resultieren steht im besten Fall eine etwas höhere Summe als das vom Versicherer garantiert Angesparte.
Vertraglich sind die Zusammensetzungen der Überschüssen bei jedem Versicherer leicht unterschiedlich geregelt, da dies jeder Versicherer selbst festlegen kann. Meistens werden jährlich Zinsüberschüsse an die Kunden gutgeschrieben.
Andere Überschussarten werden erst einmal zurückgestellt. So kann das Unternehmen einen gewissen Betrag aufbauen und bei unerwarteten Situationen reagieren. Diese Situationen sind zum Beispiel Änderungen am Kapitalmarkt oder andere Lebenserwartungen.
Schlussüberschuss
Wie es der Name bereits sagt, dieser Überschuss wird zum Schluss ausgezahlt. Dies bedeutet für Dich, dass Du an den Schlussüberschuss kommst, wenn Du Dir die Lebensversicherung auszahlen lässt oder Dein Erspartes in eine monatliche Rente umwandelst.
Der Schlussüberschuss entsteht durch den Puffer, den der Versicherer über die Jahre durch interne Einsparungen oder eine kürzere Laufzeit von Versicherten, durch beispielsweise Tod, aufgebaut hat. Zu diesem Zeitpunkt erhältst Du somit auch einen Anteil an den Kosten- und Risikoüberschüssen.
Wenn es sehr gut läuft, hat das Unternehmen zum Zeitpunkt Deines Schlussüberschusses einige Wertpapiere mit hohem Kursgewinn. Wenn es diese verkauft, wirst auch Du anteilig daran beteiligt.
In welchem Umfang muss der Versicherer Dich beteiligen?
Prinzipiell muss ein Versicherer Dich an den Überschüssen beteiligen, jedoch nicht zu 100 Prozent. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Beteiligung offiziell geregelt. Im August 2014 wurde in dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) die Beteiligung an Überschüssen teilweise neu festgelegt. Im Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sowie Paragraf 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurden die Regeln festgehalten.
In der folgenden Tabelle haben wir die Anteile angegeben, welche der Versicherer an den Kunden abgeben muss.
Überschuss | Anteil in % |
---|---|
Zinsüberschuss | 90 % (§§ 6, 7 MindZV) |
Risikoüberschuss | 90% (§§ 6, 7 MindZV) |
Kostenüberschuss | 50% (§ 153 Abs. 3 VVG) |
Bewertungsreserven | 50% |
Die Beteiligung an den Wertpapieren ist jedoch unsicher. Eigentlich muss der Versicherer Wertpapiere kaufen und den Erlös zu 50 % an den Kunden abgeben. Durch den Verkauf der Wertpapiere kann der Versicherer Gewinne erzielen, jedoch muss er anschließend wieder schlechter verzinste Anlagen dazu kaufen.
Kunden, bei denen noch die Lebensversicherung läuft, könnten nicht davon profitieren. Im schlimmsten Fall können sie darunter leiden, weshalb die Finanzaufsicht Bafin das Vorgehen im Zweifel prüft (vgl. auch § 153 Abs. 3 VVG).
Ist es sinnvoll sich den Überschuss des Altvertrages vorzeitig auszahlen zu lassen?
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Auszahlung der Überschüsse nicht ratsam. Da die Überschussbeteiligung jeder Lebensversicherung durch die “Mindestzuführungsverordnung” (MindZV) rechtlich geregelt ist und jede Versicherung vom Gesetzgeber durch diverse Gesetze bedingt ist, gelten deutsche Lebensversicherungen als sicher.
Zudem erhält der Versicherte bei einer frühzeitigen Auszahlung nur den festgelegten Betrag. Die Summe ist dadurch deutlich geringer als bei einer Auszahlung am Ende der Laufzeit.
Wie sieht die Überschussbeteiligung in der Rentenphase aus?
Wenn Du Dein Erspartes aus der Lebensversicherung in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt haben möchtest, entscheidest Du, wie Du die Überschüsse erhalten möchtest. Hier kannst Du bei allen Versicherern zwischen einer dynamischen und teil-dynamische Renten oder eine Mischform wählen.
Ab dem ersten Jahr Deiner Rente erhältst Du also eine garantierte Rente. Bei einer teil-dynamischen Rente wird nun zur Garantierente die Überschussbeteiligung ausgewiesen, wodurch die Summe deutlich höher ist. Beispielsweise kann nun auf dem Schreiben statt 330 Euro 410 Euro stehen. Als Nachteil ist zu nennen, dass die Überschussbeteiligung nicht garantiert ist.
Somit kann sie bereits im kommenden Jahr absinken. Dies passiert, wenn sich die Zinsgewinne des Unternehmens beispielsweise verringern. Mit der Überschussrente solltest Du in diesem Fall nicht fest rechnen, auch wenn sie auf dem Schreiben bereits in der Summe mit einberechnet ist.
Auch bei der (voll)dynamischen Rente erhältst Du eine garantierte Rente. Jedoch erhältst Du monatlich nur diese Rente. Jährlich erhältst Du einen kleinen Überschussanteil von 1 bis 2 Prozent.
Wenn die Garantierente 330 Euro betragen würde, läge der jährliche Überschussanteil nur bei 337 Euro. Als Vorteil gilt jedoch, dass der neue Wert von 337 Euro als neue Garantierente gilt. Somit kannst Du mit dem neuen Wert für die Zukunft kalkulieren.
Bei beiden Beispielen ist zu beachten, dass keine Überschüsse garantiert werden können und die Beteiligung der Überschüsse jährlich immer neu festgelegt werden. Somit können die Überschüsse jedes Jahr sinken oder steigen. Auch für spätere Rentenzahlungen sind die Hochrechnungen nur sehr vage, weshalb Du nicht fest mit einer Summe für Deine Altersvorsorge rechnen darfst.
Fazit
Grundsätzlich gibt es bei jeder Lebensversicherung Überschüsse, welche Dir am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Da Dir diese rechtlich zustehen, kannst Du Dir sicher sein, dass Du diese Beträge erhältst. Da die Zinsen jedoch aktuell niedrig sind, fallen auch die Überschüsse dementsprechend niedrig für Dich aus.
Allgemein ist bei einer Lebensversicherung wichtig zu beachten, dass Du diese versteuern musst. Dies gilt für jede Rente, welche aus einer privaten Rentenversicherung kommt. Jedoch ist die Versteuerung gering, da nur auf einen bestimmten Prozentsatz der Rente Steuern gezahlt werden müssen.
Einzelnachweise (8)
1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
2. Statista. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
3. Prof. Dr. Fred Wagner. Institut für Versicherungswissenschaften e.V. Lebensversicherung. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
4. Bundesministerium der Finanzen. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
5. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ausfertigungsdatum: 18.04.2016. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
6. Sozialgesetzbuch. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle
7. Versicherungszentrum. Zugriff am 02.05.2021
Quelle
8. Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Bundesministerium der Finanzen Juni 2018. Zugriff am 02.05.2021.
Quelle