Wer sein Grundstück bebauen möchte, muss vorher einiges beachten. Bauherren sind an viele Vorschriften gebunden, die sich von Bundesland zu Bundesland und teils auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Über das Bauvorhaben entscheidet schließlich die zuständige Baubehörde. Einen klassischen Bauantrag zu stellen ist häufig, jedoch nicht immer die richtige Wahl. Je nach konkretem Vorhaben könnte für dein Grundstück möglicherweise die Bauanzeige eine bessere Alternative darstellen.
Wir möchten dir im Folgenden helfen, das Bauanzeigeverfahren besser zu verstehen und haben dazu die wichtigsten Fragen und Informationen zur Bauanzeige aufgelistet.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bauanzeige kann bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, wenn für das Gebiet ein gültiger Bebauungsplan existiert, von dem man nicht abweichen möchte.
- Für eine Bauanzeige werden weniger Unterlagen benötigt als für einen Bauantrag. Das Bauanzeigeverfahren funktioniert zudem schnell und vergleichsweise günstig, sofern keine weiteren Genehmigungen eingeholt werden müssen.
- Fehlerhafte oder fehlende Unterlagen können bei einer Bauanzeige nicht nachgereicht werden. In diesem Falle folgt eine Ablehnung seitens der Baubehörde und es muss kostenpflichtig eine neue Anzeige gestellt werden.
Glossareintrag: Der Begriff Bauanzeige im Detail erklärt
Im Folgenden gehen wir kurz auf die wichtigsten Fragen und Details rund um die Bauanzeige ein und machen die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens deutlich. Anschließend wird ein kurzes Fazit gezogen.
Was ist eine Bauanzeige?
Eine Bauanzeige ist neben dem Bauantrag und dem vereinfachten Bauantrag ein mögliches Genehmigungsverfahren für ein Bauvorhaben auf einem Grundstück.
Der Bauherr meldet das Bauvorhaben bei der Bauanzeige der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Diese genehmigt das Bauvorhaben nicht explizit, sondern hat lediglich die Möglichkeit, dem Vorhaben zu widersprechen. Gegenüber dem Bauantrag ist die Bauanzeige also weniger aufwändig und schneller.
Je nach Vorgaben des Landes oder der Gemeinde können mit der Bauanzeige beispielsweise Einfamilienhäuser mit Stellplatz oder Carport gebaut werden, sodass sie für viele Bauvorhaben möglich ist.
Wie funktioniert die Bauanzeige?
Die Bauanzeige wird von den Bauherren selbst an die Baubehörde gerichtet. Sie ist wenig umfangreich und beinhaltet nur brandschutzrechtliche und planungsrechtliche Informationen. Zur Bauanzeige gehören neben den Erklärungen auch Lageplan, Entwurfsplanung und Entwässerungsgenehmigung.
Andere Genehmigungen, zum Beispiel für Baumfällungen, sind bei der Bauanzeige, anders als beim Bauantrag, nicht enthalten und müssen gegebenenfalls gesondert eingeholt werden.
Unterschrieben wird die Bauanzeige vom zuständigen Architekten beziehungsweise Bauingenieur. Mit der Unterschrift wird die Einhaltung des Bebauungsplans und sämtlicher Bauvorschriften bestätigt.
Der Architekt oder Bauingenieur gilt schließlich auch als Ansprechperson bei Schwierigkeiten.
Die Bauanzeige gilt als ein sehr schnelles Verfahren, da das Amt lediglich prüft, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind. Wenn dem Bauherren innerhalb von vier Wochen keine Einwände mitgeteilt werden, gilt die Bauanzeige als genehmigt und der Bau kann starten. Eine schriftliche Genehmigung seitens der Behörde erfolgt also nicht.
Innerhalb der nächsten vier Jahre kann schließlich mit dem Bau begonnen werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss eine neue Bauanzeige gestellt werden.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollte ich bei einer Bauanzeige beachten?
Eine wichtige Voraussetzung für eine Bauanzeige ist, dass für das jeweilige Gebiet bereits ein textlich definierter Bebauungsplan besteht. An diesen Bebauungsplan muss sich bei der Bauanzeige genau gehalten werden.
Wenn kein Bebauungsplan besteht oder bestimmte genehmigungspflichtige Abweichungen von diesem geplant sind, kann keine Bauanzeige erfolgen.
Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Bauanzeige ist die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Bei der Bauanzeige ist es nämlich nicht möglich, Unterlagen nachzureichen oder nachträglich zu korrigieren.
Gültig ist die Bauanzeige schließlich für vier Jahre, ein Bau muss also innerhalb dieser Zeit stattfinden.
Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Bauanzeige?
Eine Bauanzeige hat die Vorteile, wenig aufwändig zu sein und deutlich schneller zu funktionieren als ein Bauantrag. Zudem sind die Kosten für eine Bauanzeige meist gering. Die genauen Kosten hängen allerdings vor allem von der jeweiligen Gemeinde und der Art des Baus ab.
Ein Nachteil der Bauanzeige ist, dass keine Unterlagen nachgereicht werden können und auch Fehler in den Unterlagen nicht geändert werden können. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen wird die Bauanzeige abgelehnt und man muss kostenpflichtig eine weitere Anzeige einreichen.
Zudem sollte beachtet werden, dass die Bauherren keine schriftliche Genehmigung von der Baubehörde erhalten. Erwartet beispielsweise die finanzierende Bank einen solchen Nachweis, kann also keine Bauanzeige erfolgen.
Fazit
Ob eine Bauanzeige für dein Vorhaben das richtige ist, hängt in erster Linie von den Bestimmungen in deiner Gemeinde ab. Diese entscheidet nämlich, ob und in welchem Rahmen eine Bauanzeige möglich ist und wie viel diese kostet.
Existiert für dein Grundstück ein gültiger Bebauungsplan, an den du dich genau halten kannst, kann eine Bauanzeige eine schnelle und einfache Lösung für den Hausbau darstellen.
Sie enthält allerdings keine zusätzlichen Genehmigungen wie Baumfällungen. Diese musst du gesondert einholen, was unter Umständen Aufwand und hohe Kosten bedeuten kann. Außerdem musst du sehr genau auf die Vollständigkeit und Richtigkeit deiner Unterlagen achten, da sonst eine Ablehnung erfolgt.
Die Bauanzeige enthält also auch gewisse Tücken, auf die du unbedingt achten solltest.
Einzelnachweise (8)
1. Die Bauanzeige kann für viele Bauvorhaben ausreichend sein. Für den Bau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz muss man also nicht immer einen Bauantrag stellen.
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2. Für die Bauanzeige sind insgesamt weniger Unterlagen notwendig als für den Bauantrag. Diese müssen allerdings vollständig und richtig sein, denn das Nachreichen ist nicht möglich.
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3. Die Bauanzeige hat keine “konzentrierende Wirkung”, enthält also keine zusätzlichen Genehmigungen. Diese gesondert einzuholen kann wiederum Arbeit und Kosten verursachen.
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4. Die Bauanzeige kann vier Wochen vor geplantem Baubeginn eingereicht werden, denn wenn innerhalb dieser Zeit keine Einwände genannt werden, gilt der Bau als genehmigt.
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5. Das Bauvorhaben muss bei der Bauanzeige komplett bebauungsplankonform sein. Genehmigungspflichtige Abweichungen sind nicht möglich.
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6. Laut der Webseite des Landkreises Oberhavel in Brandenburg ist das Nachreichen von Unterlagen im Bauanzeigeverfahren nicht möglich.
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7. Die Kosten für ein Bauvorhaben sind sehr individuell und lassen sich schlecht pauschalisieren. Jedoch sind die Kosten für eine Bauanzeige meist deutlich geringer als für einen Bauantrag.
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8. Da man von der Baubehörde keine schriftliche Genehmigung erhält, kann man die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens beispielsweise der Bank gegenüber nicht beweisen.
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